Qualität durch Zusammenarbeit
Foto: Luxuz / photocase.de
Die Betreuungsleistung orientiert sich am Hilfebedarf der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und deren Sorgeberechtigten. Sie ist auf die Erfordernisse des Einzelfalles ausgerichtet. Der Hilfebedarf wird gemeinsam mit den Beteiligten, dem Auftrag erteilenden Jugendamt, den Sorgeberechtigten und anderen beteiligten Bezugspersonen beraten und festgestellt.
Bei allen stationären, ambulanten und flexiblen Angeboten erstellt die Arbeitsgemeinschaft Fallschirm für jedes Kind, Jugendlichen und jungen Volljährigen ein mit dem Jugendamt abgestimmtes individuelles Umsetzungs- und Betreuungskonzept, inkl. Inhalten und zeitlichem Ablauf der Betreuung. Die sozialpädagogische Arbeit beruht prinzipiell auf einem systemischen Ansatz. Durch die Arbeit im Bereich von Inobhutnahme & Clearing erhält das Jugendamt eine Empfehlung für den weiteren Hilfebedarf des Kindes/Jugendlichen.
Maßnahmen zur Sicherung der Partizipation, Effektivität und Effizienz der Leistungsangebote und zur Erreichung der vereinbarten Ziele der Prozessbeteiligten (§§ 36, 37 KJHG) stehen im Zentrum der Qualitätsentwicklung für den Bereich „Plan B“ in der AG Fallschirm gGmbH:
- Erstellung abrechenbarer individueller Betreuungskonzeptionen
- dokumentierte Partizipation der betreuten Kinder und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten
- Zielvereinbarungen zwischen den Prozessbeteiligten.
Die AG Fallschirm hat intensiv und kontinuierlich an der durch die Stadt Weimar initiierten Dialogischen Qualitätsentwicklung im kommunalen Kinderschutz mitgearbeitet und gemeinsam mit den lokalen Akteuren die „Schlüsselsituationen im Kinderschutz“ erarbeitet. Diese Handreichung ist uns Ansporn und Arbeitsgrundlage zugleich.
Wir arbeiten aktiv an den verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien der Stadt Weimar, aber auch im überregionalen Kontext mit um adäquate Angebote für unsere Familien bereitzustellen und die Qualität unserer Arbeit voranzutreiben.