Ambulante Erziehungshilfe

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach §30 SGB VIII, die sich durch eine individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und deren Angehörigen mit verschiedenen Alltagsproblemen auszeichnet. Ambulante Hilfe heißt, dass sie da stattfindet, wo Probleme auftauchen – im Alltag von Kindern und Jugendlichen. Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, bei der Bewältigung dieser Probleme zu helfen.

Die Beantragung dieser Hilfe erfolgt beim Amt für Familie und Soziales der Stadt Weimar (Jugendamt). Eine der wichtigsten Voraussetzungen für diese Form der Hilfe ist die Freiwilligkeit. Nur wenn die Kinder und Jugendlichen bereit, sind mitzumachen und sich auf die Hilfe einlassen können, ist eine nachhaltige Unterstützung möglich.