Bundeskindesschutzgesetz

als Grundlage unserer Arbeit.

Das Bundeskinderschutzgesetz wird in seiner Neufassung in unserer Einrichtung in der täglichen pädagogischen Arbeit umgesetzt. Inhalte und Ziele der Gesetzgebung werden den Kindern und Jugendlichen altersgemäß nahegebracht, notwendige Vereinbarungen zur Umsetzung, soweit nicht schon gelebte Praxis, werden mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitet und realisiert.

Schwerpunkte sind Beteiligung, Transparenz, Fürsorge und Beschwerdemanagement

Kinder und Jugendliche werden in der Planung der Alltagsaufgaben, der Freizeitgestaltung und anderer Vorhaben aktiv beteiligt, ihre Meinung gehört und ihre Interessen berücksichtigt. Sie wirken an Strategien der Realisierung interessen- und altersabhängig mit. In der Hilfeplanung werden sie altersgerecht und aktiv bei der Erarbeitung der Zielstellungen, der Auswahl der methodischen Schritte, der Festlegung der Umsetzung und der Bestimmung von Zielmotivationen bzw. Konsequenzen, beteiligt.

Auf ihre Bedürfnisse, ihre Besonderheiten und ihr Möglichkeiten wird hierbei individuell Rücksicht genommen. Entwicklungsaufgaben werden offen benannt, an der Erarbeitung von Lösungen zusammen gewirkt.

In den verschiedenen Gremien (Lageplan) werden gleichberechtigt und nach von den Kinder und Jugendlichen nachvollziehbaren und berechenbaren Regeln, Aufgaben verteilt, reflektiert und kommuniziert. Hierbei sollen sie auch altersgerecht Verantwortung für sich und die Gruppe übernehmen.

In Entwicklungsberichten und anderen Dokumentationen erhalten die Kinder und Jugendlichen Raum für eigene Wünsche, Darstellung und Meinungsäußerungen. Grundsätzlich lesen unser Kinder und Jugendlichen die über sie verfassten Berichte.

Die Leistungsbeschreibungen sind im Internet veröffentlicht.

Die Hilfeplanung wird dokumentiert, mit den Beteiligten besprochen, sowie fortlaufend aktualisiert. Über Entwicklungen, Vorkommnisse und Gespräche mit Eltern und externen Partner der Hilfe werden Protokolle erstellt. Vereinbarungen, Protokolle und Übergaben erfolgen schriftlich.

Die Arbeit in der Einrichtung wird durch die Fallberater und Supervision begleitet. Zu Dienstberatungen werden in den Fall involvierte Fachkräfte (ASD, Kooperationspartner) eingeladen, kollegiale Fallberatungen finden regelmäßig statt.

Arbeitsansätze, pädagogische Methoden und Erfordernisse werden mit den Partnern der Hilfe (Schule, Ärzte, Therapeuten u.a.) besprochen, Vorgehensweisen abgestimmt.

Kindern und Jugendlichen sind Regelwerke, gesetzliche Grundlagen, Hausordnung, Belehrungen und anderes, zugänglich und einsehbar. Sie sind altersgerecht über ihre Rechte und Pflichten informiert.

Mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit werden Umfeld, Gesellschaft und an dem Hilfeprozess Beteiligte Partner über die Ziele und Umsetzung der Einrichtung informiert.

 Kriterien der Fürsorge sind unter anderem:

  • Chancengleichheit in Bildung, Entwicklung und Förderung von Interessen und Zugangsmöglichkeiten;
  • die physische und psychische Gesundheit und Medienverhalten;
  • Schaffung angemessener Lebensbedingungen-emotionale, soziale und materielle Sicherheit;
  • Recht auf Privatsphäre und Respekt;
  • Recht auf gewaltfreies Aufwachsen;
  • Recht auf freie Meinungsäußerung;
  • Pflege der sozialen Kontakte zu Eltern, Geschwistern u. a..

Chancengleichheit in Bildung, Entwicklung und Förderung von Interessen und Zugangsmöglichkeiten

Den Kindern wird die Möglichkeit eröffnet, den für sie geeigneten Bildungsweg zu beschreiten, die für sie notwendige Unterstützung und Begleitung zu erhalten und entsprechende Förderung in Anspruch zu nehmen. Dies geschieht durch Kontakt herstellen und begleiten zu den Bildungsträgern, das Bereitstellen von Werkzeugen und Schaffen von Rahmenbedingungen, Förderung vorhandener Ressourcen und Nachhilfe bzw. Integrationshilfe und Lerntherapien, Moderation und Unterstützung in Krisen und Motivation zur Selbsthilfe, sowie der Förderung von Interessen.

Die physische und psychische Gesundheit und Medienverhalten

Ziel ist es, Schutzraum für traumatisierte oder davon bedrohte Kinder und Jugendliche zu sein.

Schutz vor negativen emotional und psychisch belastenden Einflüssen von außen zu bieten. Externe Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche zu installieren. Sie bei notwendigen, aber für sie belastenden Situationen, z.B. Familiengericht, zu begleiten und unterstützend zu wirken. Information, Aufklärung und Belehrung über Gefahren und Risiken z.B. durch Drogenkonsum oder Spielsucht, Missbrauch in sozialen Netzwerken u.a.. Erarbeitung und Anleitung beim Erlernen einer gesunden Tagesstruktur, sowie Unterstützung bei Hygieneverhalten und Zimmerordnung. Die Begleitung zu Ärzten und Therapeuten.

Anleitung zur eigenverantwortlichen Gesundheitsfürsorge und einer gesunden, sparsamen und abwechslungsreichen Ernährung. Förderung prophylaktischen Gesundheitsfürsorge durch sportliche Angebote in der Freizeit und den Ferien.

Schaffung der Möglichkeit des konstruktiven Umgangs und der reflektierten, kritischen Auseinandersetzung mit den medialen Angeboten Internet, Telefon und Fernsehen. Erlernen einer Struktur für Medienverhalten.

Schaffung angemessener Lebensbedingungen – emotionale, soziale und materielle Sicherheit

Die Arbeit der Mitarbeiter ist geprägt von der Akzeptanz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, gegenseitigem Respekt, Empathie und emotionaler Zuwendung. Die Mitarbeiter bieten Hilfe und Unterstützung beim Erarbeiten einer positiver Lebensperspektive (innerhalb und außerhalb des Herkunftssystems), beim Finden einer alters- und kindgerechten Rolle, der Pflege unterstützender Kontakte zu Eltern und Geschwistern und der Entwicklung des Selbstbewusstseins.

Die Jugendlichen werden bei der Verselbständigung und Lösung von der Einrichtung begleitet.

Schwerpunkte sind selbständiger Umgang mit finanziellen Ressourcen und Erstellung eines Finanzplanes, Umsetzung einer positiven Tagesstruktur, Unterstützung bei Antragstellungen und anderen amtlichen Verfahren, Förderung eines positiven sozialen Umfeldes, das Nutzen von Netzwerkangeboten zur Unterstützung der selbständigen Lebensführung. Beschaffung von geeigneten Wohnraum.

Recht auf Privatsphäre und Respekt

In unserer Einrichtung wird durch die Bereitstellung altersgerechten Wohnraumes z.B. Einzelzimmer, den durch gegenseitigen Respekt gekennzeichneten Umgang miteinander, die Privatsphäre der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen geschützt. Die notwendige Weitergabe von Daten und Informationen an Ämter oder andere an der Hilfe Beteiligter geschieht mit Kenntnis der Kinder und Jugendlichen. Die Mitarbeiter stehen den Kindern als Vertrauenspersonen und Ansprechpartner zur Verfügung. Diskriminierendes oder stigmatisierendes Agieren widerspricht unserer ethischen Grundhaltung.

Recht auf gewaltfreies Aufwachsen

Zum pädagogischen Selbstverständnis der Mitarbeiter gehört ein Verzicht auf Ehre und Intimität verletzendes Verhalten und Zwangsmaßnahmen. Sanktionen, soweit erforderlich, sind angemessen, mit den Kindern und Jugendlichen besprochen. Sie erhalten stets das Angebot der Wiedergutmachung durch entsprechendes positives Verhalten oder Handeln. Kinder und Jugendliche sind im pädagogischen Prozess dort abzuholen wo, sie stehen. Das Erlernen und Einüben geeigneter Konfliktlösungsstrategien soll den Betroffenen helfen weder Täter noch Opfer von psychischer und physischer Gewalt zu werden oder zu sein. Dies gilt ebenso in der beratenden Arbeit mit der Herkunftsfamilie.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die in unserer Einrichtung aufgenommenen Kinder und Jugendlichen erhalten im Sinne der Beteiligung Mitsprache in den Gremien der Einrichtung, z.B. bei der Erstellung von Regelwerken, Aufgabenteilung, Alltags- und Freizeitplanung und der persönlichen Entwicklungsplanung. Im Rahmen der Hilfeplanung erstellten Dokumentationen wird ihnen die Möglichkeit der eigenen Darstellung und Meinungsäußerung geboten. Die Möglichkeit des Kontaktes zu Personen ihres Vertrauens außerhalb der Einrichtung ist gegeben.

 Pflege der sozialen Kontakte zu Eltern, Geschwistern u. a.

Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei der Kontaktpflege zu Eltern, Geschwistern u. a. für sie wichtigen Personen, soweit dies nicht der Entwicklung des Kindes abträglich ist und dem Schutzauftrag widerspricht. Entsprechend der Ausgangslage werden die Eltern wenn möglich in der innerfamiliären Kommunikation unterstützt und beraten, ihre konstruktive Mitarbeit bei der Umsetzung der Hilfe wird gewürdigt. Positive Ressourcen der Herkunftsfamilie werden genutzt, soweit möglich, wird sie an der Hilfeplanung beteiligt. Die positive Wertschätzung von Familie ist Bestandteil der Biographiearbeit. Bestehende Familienbindungen werden nach Möglichkeit uns soweit sie dem Hilfezielen nicht abträglich sind, erhalten bzw. unterstützt, um auch in Zukunft ein tragfähiges soziales Netzwerk für die Betroffenen zu erhalten.

Transparentes Beschwerdemanagement 

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf Beschwerde. Neben der Person des Vertrauens innerhalb oder außerhalb der Einrichtung stehen den Kindern und Jugendlichen trägerintern mehrere Instanzen der Beschwerde zur Verfügung, Kontakterzieher, Teamleitung, Geschäftsführung, sowie einer offiziellen zentralen Beschwerde Mailadresse. Extern gibt es die Möglichkeit, sich an Mitarbeiter des ASD, den Kinderschutz, an Lehrer, Therapeuten, Ärzte u.a. zu wenden. Die Kinder und Jugendlichen sind über diese Möglichkeiten informiert und haben freien Zugang zu den entsprechenden Kontaktdaten. Die Verfahrensweise des sensiblen und geschützten Umgangs mit Beschwerden ist zwischen den beteiligten Partnern der Hilfe im Vorfeld abgesprochen, um fachlichen und sachlichen Umgang mit entsprechenden Meldungen sicher zu stellen oder Missbrauch des Beschwerderechts auszuschließen und somit die Kinder und Jugendlichen aber auch die Mitarbeiter vor Schaden zu schützen. Grundsätzlich sollten Probleme nach Möglichkeit dort gelöst werden, wo sie auftreten. Alle Betroffenen werden gehört. Die Konfliktparteien können einen Mediator benennen. Vorkommnisse entsprechend der Meldepflicht werden dem Landesjugendamt und dem zuständigem Jugendamt sofort angezeigt und über den weiteren Prozessverlauf informiert.

Überwachung der Umsetzung

Der Prozess der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes wird durch eine trägerübergreifende Arbeitsgruppe ständig überwacht bzw. weiterentwickelt. Handreichungen und Standards zur Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu diesen Themen werden in der Arbeitsgruppe entwickelt und durch die Mitglieder weitergegeben. In diesem Gremium wurden ein umfänglicher Beschwerdeweg sowie eine Broschüre für Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten entwickelt. Beschwerden von allen Beteiligten werden besprochen und es werden Empfehlungen zum weiteren Vorgehen gegeben bzw. Handlungshinweise erteilt. Dieses Gremium (bestehend aus Mitarbeitern von 3 Trägern) kann durch Kinder, Jugendliche, Kollegen oder Kooperationspartner zeitnah einberufen werden.