Schutz und Familienerhalt
Gegründet wurde die AG Fallschirm am 1. April 1999 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Seit Januar 2003 arbeitet der Fallschirm als gGmbH. Gesellschafter sind die „Kinder- und Jugendland gGmbH“ und die Stiftung „Dr. Georg Haar“.
Entsprechend der Gesamtkonzeptionen der Gesellschafter und der Arbeitsgemeinschaft Fallschirm gGmbH sowie den einzelnen Jugendhilfeprojekten ist „Plan B“ an der Schaffung von wirksamen Bedingungen, am Schutz und der Hilfe für benachteiligte Familien, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet. Die Arbeit des Plan B ist geprägt durch den zu schützenden und unantastbaren Wert der Menschenwürde, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Gleichheit aller Menschen voreinander und vor dem Gesetz. Unser Anspruch ist es, familienerhaltend zu arbeiten.
Die Gesellschafter der gGmbH arbeiten eigenständig und sind an der Entwicklung von Fallschirm gleichberechtigt beteiligt und zu gleichen Teilen verantwortlich. Beide Jugendhilfeträger bieten stationäre Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz
8. Buch (SGB VIII) an.
Zur Erweiterung, Flexibilisierung und zur effizienteren und wirksameren Umsetzung ihrer Hilfeangebote, insbesondere zur Umsetzung einer konsequent systemisch angelegten Arbeitsweise betreiben beide dieses Tochterunternehmen.
Die AG Fallschirm gGmbH ist Mitglied des paritätischen Arbeitgeberverbands PATT. e.V.